Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
Gymnasium der Stadt Hemer
Mitwirkungsgremien
Lehrerkollegium
↓ Schulkonferenz Pflegschaften
↓ Lehrerrat
Fachkonferenzen Schülerrat

Schulkonferenz
→ Sitzungen
→ Beschlüsse
Vorsitz: Prof. Dr. Jörg Trelenberg
Lehrervertretung
  • Dr. Martin Gropengießer
  • Christian Goos
  • Henning Pewny
  • Niklas Pohlmann
  • Ralf Micha
  • Natascha Kreft
Stellvertreter Lehrervertretung
  1. Alexander Wirtz
  2. Stephanie Verborg
  3. Britta Cronacher
  4. Jutta Kaut
  5. Felix Tinnefeld
  6. Marcel Ries
Elternvertretung
  • Birte Anders (Vorsitzende)
  • Daniela Voßloh (Unterstufe)
  • Peter Giebels (Mittelstufe)
  • Christine Flamme (Oberstufe)
  • Inga Rostek (Mittelstufe)
  • Daniela Zwara (Mittelstufe)
Stellvertreter Elternvertretung
  1. Christine Gluth (Mittelstufe)
  2. Christina Mischnick (Unterstufe)
  3. Björn Zappe (Mittelstufe)
  4. Nazife Aydin (Mittelstufe)
  5. Susann Schneider (Unterstufe)
  6. Nils Seifart (Unterstufe)
Schülervertretung (alt)
  •  Mika El-Chami (Q2)
  • Leona Andreas (10b)
  • Milina Kern (EF)
  • Emma Lotta Bremke (6b)
  • Lara Luzyna (Q2)
  • Zoe Demiet (10b)
Stellvertreter Schülervertretung (alt)
  1. German Probst (9c)
  2. Lea Magiera (EF)
  3. Richmond Belay (9c)
  4. Noah Hoffmann (5a)
  5. Sindi Borisova (EF)
  6. Julius Magiera (6b)
Beratende Mitglieder
  • Martin Schack, Vertreter des Schulleiters
  • Cathrin Hennemann, SV-Verbindungslehrerin
  • Gawain Owerdieck, SV-Verbindungslehrer
  • Vertretung des Schulträgers (Stadt Hemer)
  • Vertretung der Schulaufsichtsbehörde
  • Vertretung schulergänzender Angebote (n.n.)
  • Personen aus dem schulischen Umfeld (n.n.)
Eilausschuss
  • Birte Anders (Elternvertreterin)
  • Dr. Martin Gropengießer (Lehrervertreter)
  • Sindi Borisova (Schülervertreterin)
  • Prof. Dr. Jörg Trelenberg (Schulleiter)

Rechtliche Grundlage: § 66 Schulgesetz NRW - Auszug aus der Fassung vom 13.12.2012

  1. Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
    1. bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
    2. bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
    3. mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.
  2. Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
  3. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler
    1. [...]
    2. an Schulen [...] der Sekundarstufe I und II  1:1:1
    3. [...]
    4. [...]
  4. [... Regelungen für das Berufskolleg ...]
  5. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gemäß den Absätzen 1 und 3 Mitglieder der Schulkonferenz, sofern sie dies nicht ablehnen.
  6. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
  7. Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen.

Lehrerrat
Mitglieder
  • Jutta Kaut
  • Henning Pewny
  • Pia Müller
  • Britta Bücher


Letzte Änderung: 07.10.2025
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