Schulkonferenz
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→ Sitzungen
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→ Beschlüsse |
Vorsitz:
Prof. Dr. Jörg Trelenberg |
Lehrervertretung (neu)
- Christian Goos
- Andrea Müller-Kuhlmann
- Carla Schieback
- Martin Schack
- Alexander Wirtz
- Niklas Pohlmann
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Stellvertreter
Lehrervertretung (neu)
- Jutta Kaut
- Gawain Owerdieck
- Andrea Heuer-Zachau
- Tom Hefter
- Steffen Fuhrbach
- Felix Tinnefeld
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Elternvertretung (neu)
- Dr.
Detlef Hauck (Vorsitz)
- Kristina
Westermann (Unterstufe)
- Birte
Anders (Mittelstufe)
- Dr.
Anne-Babett Woelke Westhoff (Oberstufe)
- Melanie
Rosier (Mittelstufe)
- Tatjana
Sturm-Schulte (Oberstufe)
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Stellvertreter
Elternvertretung (neu)
- Georgia
Roels (Oberstufe)
- Christine
Flamme (Unterstufe)
- Franz
J. Schnettler (Oberstufe)
- Fabienne
Jaulneau (Mittelstufe)
- Inga
Rostek (Mittelstufe)
- Katja
Pohl-Graetz (Unterstufe)
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Schülervertretung (neu)
- Nils
Simmert (Q1)
- Jesper
Höppe (9a)
- Paula
Bisigo (EF)
- Theo
Simmert (Q1)
- Tim
Neuhaus (Q1)
- Luisa
Schneider (EF)
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Stellvertreter
Schülervertretung (neu)
- Jan
Hamer (Q1)
- Delia
Bagrin (EF)
- Nils
Reising (EF)
- Malte
Filthuth (EF)
- Tobin
Timmers (Q1)
- Chiara
Di Giovanni (9b)
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Beratende Mitglieder
- Michael Fischotter
Ständiger Vertreter des Schulleiters
- Jan Wille
SV-Verbindungslehrer
- Tom Hefter
SV-Verbindungslehrer
- Vertretung des Schulträgers (Stadt Hemer)
- Vertretung des Schulaufsichtsbehörde
- Vertretung schulergänzender Angebote (NN)
- Personen aus dem schulischen Umfeld (NN)
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Eilausschuss
- Dr. Detlef Hauck (Elternvertreter)
- Andrea Müller-Kuhlmann (Lehrervertreterin)
- Nils Simmert (Schülervertreter)
- Prof. Dr. Jörg Trelenberg (Schulleiter)
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Rechtliche Grundlage: §66 Schulgesetz NRW - Auszug
aus der Fassung vom 13.12.2012
- Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
- bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6
Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
- bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12
Mitglieder,
- mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18
Mitglieder.
- Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei
Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der
Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der
Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
- Mitglieder der Schulkonferenz sind die
Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die
gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer,
Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis
Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und
Schüler
- [...]
- an Schulen [...] der Sekundarstufe I und
II 1:1:1
- [...]
- [...]
- [... Regelungen für das Berufskolleg ...]
- Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und
die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind
jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der
Schülerinnen und Schüler gemäß den Absätzen 1 und 3
Mitglieder der Schulkonferenz, sofern sie dies nicht
ablehnen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den
Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat,
ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige
Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt
bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den
Ausschlag. Die ständige Vertretung und die
Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend
an der Schulkonferenz teil.
- Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und
Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus
dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder
berufen.
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