Hausordnung

Wenn viele Menschen an einem Ort gemeinsam tätig sind, müssen zur Vermeidung von Gefahren und Konflikten Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden. Diese Hausordnung soll eine Orientierungshilfe für das Zusammenleben an unserem Gymnasium sein.

1. Unterrichtszeiten


2. Beginn des Unterrichtstages

  • Der Eingang zur Mensa ist an den Unterrichtstagen ab 07:15 Uhr geöffnet.
    • Bis zur Öffnung des Schulgebäudes dürfen sich Schüler im Mensabereich aufhalten.
    • Für das Verhalten in der Mensa gelten die Regelungen unter Punkt 10.
  • Das Schulgebäude wird in der Regel um 7:40 Uhr geöffnet. Bis zur Öffnung des Gebäudes halten sich die Schüler auf der Zufahrt zur Pausenhalle, auf den Pausenhöfen oder im Mensabereich auf. Bei Regenwetter steht der überdachte Bereich auf dem Unteren Pausenhof zur Verfügung.
  • Für einen pünktlichen, ungestörten Beginn des Unterrichts ist es erforderlich, dass sich alle Schüler bis zum ersten Gongzeichen um 7:47 Uhr in ihrem Klassenraum oder vor ihrem Fachraum eingefunden haben.

3. Ende des Unterrichtstages

  • Nach Unterrichtsschluss oder nach dem Ende weiterer schulischer Veranstaltungen sind - bis auf die Pausenhalle - alle Gebäudeteile möglichst bald zu verlassen.

4. Beginn der Unterrichtsstunden

  • Nach dem Gongzeichen, das den Beginn einer Unterrichtsstunde anzeigt, halten sich Schüler ruhig in ihrem Klassenraum oder vor ihrem Fachraum auf.
  • Schülern, die in ihrem Klassenraum unterrichtet werden, ist es nicht gestattet, auf den Fluren auf das Eintreffen ihres Fachlehrers zu warten.
  • Schülern, die in einem Fachraum unterrichtet werden, ist es nicht gestattet, in der Pausenhalle auf das Eintreffen ihres Fachlehrers zu warten. Von dieser Regelung sind die Lerngruppen ausgenommen, die in einem Biologie- oder Chemie-Fachraum unterrichtet werden.
  • Der Fachlehrer überzeugt sich zu Beginn der Unterrichtsstunde davon, dass sich der Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Ist das nicht der Fall, lässt der Fachlehrer Ordnung und Sauberkeit durch die Schüler herstellen.
  • Das Sekretariat ist zu benachrichtigen, wenn ein Fachlehrer nicht innerhalb von 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn erschienen ist.

5. Verhalten im Unterricht

  • Essen und Trinken sind im Unterricht nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
  • Kopfbedeckungen dürfen, soweit sie nicht religiös begründet sind, nicht getragen werden.
  • Das Aufsetzen von Kopfhörern ist nicht statthaft.
  • In Ausnahmefällen erteilt der Fachlehrer die Erlaubnis zum Toilettengang während des Unterrichts.

6. Fünf-Minuten-Pausen

  • Fünfminütige Unterbrechungen zwischen den Stunden ermöglichen Lehrern und Schülern, die Unterrichtsräume nach den Vorgaben des Stundenplans  zu wechseln.
  • Von Toilettenbesuchen abgesehen sollen Schüler, die ihren Raum nicht wechseln müssen, den Unterrichtsraum nicht verlassen.
  • Der Besuch der Mensa ist in Fünf-Minuten-Pausen zwischen zwei Unterrichtsstunden nicht gestattet.

7. Ende der Unterrichtsstunden

  • Verlässt eine Lerngruppe am Ende einer Stunde den Unterrichtsraum, so kontrolliert der Fachlehrer, dass
    • alle Stromverbraucher ausgeschaltet und alle Fenster verschlossen werden und
    • der Raum in einem ordentlichen, besenreinen Zustand ist.
  • Handelt es sich um die letzte Stunde, in der der Raum an dem Unterrichtstag genutzt wird, sorgt der Fachlehrer dafür, dass die Schüler
    • den Raum in einem Zustand hinterlassen, der es dem Reinigungspersonal ermöglicht, direkt mit der Feuchtreinigung zu beginnen und
    • die Stühle „hoch“ stellen.

8. Große Pausen

  • Nach der zweiten und vierten Unterrichtsstunde begeben sich alle Schüler der Sekundarstufe I ohne Verzögerung in die Pausenbereiche.
  • Als Aufenthaltsorte stehen zur Verfügung:
    • Oberer und Unterer Pausenhof
    • Sportgelände
    • Pausenhalle
    • Mensa und Kleine Aula
    • Außenbereich vor der Mensa
    • Oberstufenschüler: Stufentrakte sowie der Bereich vor dem unteren Haupteingang
  • Der Aufenthalt in der Eingangshalle und im Aulafoyer ist nicht gestattet.
  • Um auch den Lehrern eine Pause zu gewähren, sollen Anfragen am Eingang des Lehrerzimmers nur in der zweiten Großen Pause erfolgen. Sie sind auf Anliegen zu beschränken, die keinen Aufschub dulden. Diese Anliegen sollen auch nur von den direkt betroffenen, unbegleiteten Schülern vorgetragen werden.
  • Im Gebäude sind Laufen, Toben und Ballspiele wegen der Unfallgefahr verboten.
  • Bei hinreichender Rücksichtnahme auf die Mitschüler darf in folgenden Bereichen mit Bällen gespielt werden, die vom Typ her zugelassen sind.
    • Pausenhof (hinterer Bereich zwischen Spielehüttte und Leonidon)
    • Grünes Soccer-Feld
  • Aktivitäten, die ausnahmsweise während der Großen Pausen in Unterrichtsräumen stattfinden, werden durch die verantwortlichen Lehrer beaufsichtigt.
  • Das Werfen mit Schneebällen und das Schlindern sind wegen der damit verbundenen Gefährdungen verboten.

9. Verhalten in der Mittagspause

  • Die Mittagspause kann dazu genutzt werden, in der Mensa zu Mittag zu essen, Übermittagsbetreuungsangebote wahrzunehmen, sich zu bewegen oder durch Ruhe zu erholen.
  • Für das Verhalten in der Mensa gelten die Regelungen unter Punkt 10.
  • Hinsichtlich einer Verköstigung außerhalb der Mensa gelten folgende Regelungen:
    • Eine Pausenbelieferung durch externe Essenslieferanten ist nicht gestattet.
    • Schülern ist der Betrieb elektrischer Geräte (Mikrowelle, Tauchsieder usw.) zum Zweck der Essensaufbereitung untersagt.
  • Um auch den Lehrern eine Mittagspause zu gewähren, gelten hinsichtlich des Vortragens von Anliegen am Lehrerzimmer die gleichen Einschränkungen wie in den Großen Pausen.
  • Da während der Mittagspause auch Oberstufenunterricht stattfindet, darf auf den Fluren weder Lärm erzeugt, noch getobt oder gerannt werden.
  • Die Glastüren auf den Fluren müssen in der Mittagspause aus Gründen der Schalldämmung geschlossen bleiben.
  • In der Mittagspause bleiben alle Klassenräume sowie die Große Aula geschlossen. Ausgenommen sind die Räume, in denen ein Betreuungsangebot stattfindet. Kinder der Musikklassen dürfen in den Räumen des Musiktraktes an ihren Instrumenten üben.
  • In der Mittagspause stehen als Aufenthaltsbereiche für alle Schüler zusätzlich der Außenbereich vor der Mensa und die anliegende große Wiese zur Verfügung.

10. Verhalten in der Mensa

  • Alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mensa eine Rolle spielen, sind Bestandteil der

11. Sekretariat

  • Das Sekretariat steht für Anliegen der Schüler nur in den Großen Pausen, der Mittagspause und nach dem Ende des Unterrichts zur Verfügung. Von dieser Regelung sind Notfälle ausgenommen.

12. Rauchen

  • Auf dem gesamten Schulgelände herrscht uneingeschränktes Rauchverbot.

13. Elektronische Kommunikationsmedien

  • Schülern ist während des Unterrichts die Nutzung privater Geräte untersagt; sie dürfen auch nicht in Bereitschaftsschaltung (Stand-by) gehalten werden.
    • Die Geräte sind vor dem Stundenbeginn auszuschalten.
    • Die Geräte dürfen erst nach dem Ende der Stunde, das durch die Lehrkraft festgelegt wird, eingeschaltet werden.
  • Schülern ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt, diskreditierende Inhalte zu publizieren oder ohne eine Beauftragung durch eine Lehrkraft Bild- oder Tonaufnahmen zu machen.
  • Ergänzende Hinweise
    • Bei einer Missachtung dieser Regelung wird das Gerät im Einklang mit § 53 Absatz (2) des Schulgesetzes NRW eingezogen und dem Schulsekretariat übergeben. Das Schulsekretariat unterrichtet die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler von dem Ordnungsverstoß in Form eines Tadels (Versand vorzugsweise per E-Mail). Die Rückgabe des Geräts erfolgt nach Vorlage des unterzeichneten Tadels. Abhängig von den Umständen ist es möglich, dass weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.
    • Verweigert ein Schüler die Herausgabe des Geräts, liegt nicht mehr nur ein Verstoß gegen die Hausordnung, sondern ein gravierender Verstoß gegen das Schulgesetz (§ 42 Absatz (3)) vor, der eine Ordnungsmaßnahme erforderlich macht. Die Lehrkraft hat die Möglichkeit, den Schüler sofort vom Unterricht auszuschließen.
    • Bei einer Wiederholung des Verstoßes gegen die Hausordnung muss mit einer Verschärfung der Reaktionen der Schule und Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden.
    • Eine Nutzung privater Endgeräte als reine Arbeitsmittel (z.B. Tablet oder Laptop für Unterrichtsmitschriften) ist nach Maßgabe des Fachlehrers grundsätzlich erlaubt.

§ 42 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(2) Zu den erzieherischen Maßnahmen gehören insbesondere
  • [...]
  • die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens („Tadel“)
  • der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
  • die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
  • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  • [...]

14. Verlassen des Schulgeländes

  • Die Wahrung der Aufsichtspflicht der Schule erfordert es, dass Schüler der Sekundar­stufe I das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich aller Pausen nicht verlassen dürfen. Dieses Verbot gilt auch während der Mittagspause.
  • Im Krankheitsfall ist eine vorherige Abmeldung im Sekretariat erforderlich.

15. Freistunden

  • Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich auch während der Freistunden ruhig in freien Kursräumen, in der Schülerbücherei, dem Selbstlernzentrum und der Mensa aufhalten.
  • Ein Aufenthalt in der Pausenhalle ist wegen möglicher Beinträchtigungen des angrenzenden Unterrichts zu vermeiden.

16. Sicherheit

  • Friedvoller Umgang miteinander sollte für alle selbstverständlich sein. Raufereien - auch aus Spaß - sind zu unterlassen, ebenso Handlungen, die die eigene Sicherheit und die anderer gefährden. Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Unfälle, die sich auf dem Schulgelände oder dem Schulweg ereignen, sind dem Sekretariat zu melden.

17. Wertgegenstände

  • Da Wertgegenstände der Schüler nicht unter den Versicherungsschutz des Schulträgers fallen, ist jeder Schüler für deren Sicherung selbst verantwortlich.
  • Im Sportunterricht werden Behälter zur Aufbewahrung vom Sportlehrer zur Verfügung gestellt.

18. Abstellen von Schüler-Fahrzeugen

  • Fahrräder können im Fahrradkeller sowie in den Fahrradständern an der Zufahrt zum unteren Pausenhof und am Pavillon abge­stellt werden.
  • Motorisierte Zweiräder sind im Bereich des unteren Parkplatzes Platz sparend zu parken.
  • Pkws dürfen auf dem unteren Parkplatz unterhalb des Schulgebäudes geparkt werden.
  • Feuerwehrzufahrten sind von allen Fahrzeugen freizuhalten.

19. Pfleglicher Umgang

  • Zu einer guten Lernatmosphäre gehört ein ansprechendes gepflegtes Umfeld, für das alle verantwortlich sind:
    • Gebäude und Anlagen werden in ihrem Zustand erhalten.
    • Das Inventar wird pfleglich behandelt. Bücher werden eingebunden und schonend benutzt.
    • Abfälle werden sachgerecht entsorgt.
    • Sachbeschädigungen jeglicher Art (auch unabsichtliche) werden umgehend im Sekretariat gemeldet.



Verabschiedung am 17.10.2011
 1. Änderung am 19.12.2013
2. Änderung am 15.04.2016
Letzte Änderung am 05.12.2017
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