Schulprogramm Individuelle Förderung Integration Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum Integrationskonzept

Erlassgrundlage

Maßgebend für die Integrationsarbeit an den Schulen ist der am 28.06.2016 erschienene Erlass:
Der Erlasses fasst die beiden folgenden bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 gültigen Erlasse zusammen:

  1. Nach welchem Erlass arbeiten wir in unserer Schule?

  1. Warum arbeiten wir nach dem neuesten Erlass? Er tritt zwar ab dem 1. August 2016 in Kraft; er muss aber erst ab dem 1. August 2017 angewendet werden, und er ist deutlich weniger konkretisiert als die alten Erlasse.
  • Der neue Erlass 13-63 Nr. 3 vollzieht die Praxis nach, die am Woeste-Gymnasium aufgrund der pädagogischen und organisatorischen Erfordernisse entwickelt wurde.
  • Die beiden alten Erlasse, die in dem neuen aufgegangen sind, waren zur Bewältigung vergangener Integrationsaufgaben geschaffen worden; sie passen nicht mehr zum gegenwärtigen Integrationsproblem:
    • 14-01 Nr. 3 vom 18.10.1988: Integration der Spätaussiedler [Stichwort: Auffangklassen]
      • Auffangklassen werden unterjährig im Bedarfsfall eingerichtet; sie werden am Schuljahresende aufgelöst. Am Schuljahresende gehen die Schüler in eine Regelklasse oder in eine Vorbereitungsklasse über.
    • 13-63 Nr. 3 vom 21.12.2009: Integration von Migranten [Stichwort: Vorbereitungsklassen]
      • Vorbereitungsklassen werden ganzjahrig eingerichtet. Die Verweildauer eines Schülers in einer Vorbereitungsklasse beträgt maximal 2 Jahre. In einer Vorbereitungsklasse sollen nicht mehr als zwei Jahrgänge unterrichtet werden.

  1. Nach welchem Modell verfahren wir am Woeste-Gymnasium? Sofortige Zuweisung in eine Regelklasse und Unterricht nach deren Stundenplan mit intensiver individueller Förderung in der deutschen Sprache in 10-12 Wochenstunden?
  • Alle Schüler, die aufgrund ihrer unzureichenden Deutschkenntnisse für maximal zwei Jahre befristet aufgenommen werden, werden sofort einer Regelklasse, genannt „Stammklasse“, jedoch keiner „Regelbeschulung“ zugewiesen.
  • Die Schüler verlassen in mindestens 12 Stunden den Unterricht der Stammklasse, um in der fluktuierenden Sprachfördergruppe des Woeste-Gymnasiums, genannt „Internationale Klasse“, Unterricht im Fach „Deutsch als Fremdsprache (DaF)“ zu erhalten.
  • Für die einzelnen Unterrichtsstunden in der Internationalen Klasse werden in bilateraler Absprache mit den Leitern der Stammklassen „beschulbare Stundengruppen“ zusammengestellt. Die jeweils nicht anwesenden Schüler partizipieren in regulärer Weise am Unterricht ihrer Stammklasse. Folgende Kriterien werden bei der Zusammenstellung der Stundengruppen vorrangig beachtet:
    • Entwicklungsstand in der Beherrschung der deutschen Sprache
    • Relevanz des gleichzeitig stattfindenden Unterrichts in der Stammklasse
    • Altersmäßige Passung
    • Gruppengröße

  1. Haben Schüler, die einmal von einer Schule in eine Regelklasse aufgenommen werden, die gleichen Rechte wie andere Schüler? Müssen sie beispielsweise erst dann die Schule verlassen, wenn sie zweimal das Klassenziel verfehlt haben?
  • Schüler der Internationalen Klasse werden erst dann zu Regelschülern mit normalen Rechten und Pflichten, wenn die Klassenkonferenz darüber befindet (vgl. Absatz 2.2.5).
  • Mit dem Beschluss der Klassenkonferenz kann ein Schulwechsel verbunden sein; in diesem Fall ist das Benehmen mit der Schulaufsicht herzustellen (vgl. Absatz 2.3.1).

  1. Warum verbleiben Schüler mindestens ein Schuljahr (meist länger) in der Internationalen Klasse, obwohl im Schulprogramm ausdrücklich hervorgehoben wird, dass sie für maximal ein Schuljahr aufgenommen sind und danach über eine Übernahme in eine Regelklasse an unserer oder einer anderen Schulform entschieden wird?
  • Die Angaben zur Verweildauer in der Internationalen Klasse wurden inzwischen im Schulprogramm an die neue Erlasslage angepasst:
    • Die Verweildauer in einer Sprachfördergruppe orientiert sich an dem individuellen Lernfortschritt; sie soll in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten (vgl. Absatz 2.2.5).
  • Am Woeste-Gymnasium wird Schüler daher mindestens ein Kalenderjahr, maximal zwei Schuljahre in der Internationalen Klasse gefördert.
  • Bei Schülern, die unterjährig aufgenommen werden, wird in der Regel beim zweiten Versetzungstermin über den Übergang in eine Regelklasse (eventuell mit Wechsel der Schulform) entschieden.
  • Fällt bei Schülern der Internationalen Klasse der Lernfortschritt außergewöhnlich gering aus, kann auch schon beim ersten Versetzungstermin ein Wechsel der Schulform verfügt werden. In Einzelfällen ist ein AOSF-Verfahren anzustreben.

  1. Wie kann eine Sprachförderung im Französischunterricht stattfinden, wenn die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Unterricht der Stammklasse generell unterrichtsbegleitend, das heißt, im thematischen Zusammenhang mit den Zielen und Inhalten des Fachunterrichts erfolgen soll?
  • Eine unterrichtsbegleitende Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache ist im Französischunterricht nur dann möglich, wenn der Schüler bereits im Herkunftsland (z.B. Marokko) hinreichende Französischkenntnisse erworben hat.
  • Aus diesem Grund werden für die Schüler der Internationalen Klasse individuell passende DaF-Selbstlern-Materialien beschafft, die sie im Französischunterricht und in anderen ähnlich gelagerten Situationen autodidaktisch bearbeiten.
  • Soweit es organisatorisch möglich ist, nehmen die Schüler während der Französischstunden am DaF-Unterricht der Internationalen Klasse teil.



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 01.11.2016