Schulprogramm Ganztag Vertretungskonzept Lerngruppen
Rahmenvereinbarungen „Lerngruppen“
  1. Lerngruppen, die dem „Gebundenen Ganztagsbetrieb“ angehören, werden in dem obligatorischen Zeitrahmen des Ganztages verlässlich unterrichtet oder betreut. Dieser Zeitrahmen umfasst am Woeste-Gymnasium
    • montags, mittwochs und donnerstags die erste bis zur achten Unterrichtsstunde (07:50 Uhr bis 14:55 Uhr),
    • dienstags und freitags die erste bis sechste Unterrichtsstunde (07:50 Uhr bis 13:10 Uhr).
  2. Der aktuelle Vertretungsplan wird für die Schüler mit eintägigem Vorlauf in der Pausenhalle publiziert; die beauftragten Schüler der Klassen in der Sekundarstufe I und die Oberstufenschüler informieren sich dort
    • vor Unterrichtsbeginn,
    • während der beiden großen Pausen und
    • vor dem Antreten des Heimweges.
  3. Die Schüler sind verpflichtet, die für den planmäßigen Unterricht vorgesehenen Materialien (Lehrbücher, Hefte, Sportkleidung usw.) bereitzuhalten, um die Fortsetzung des Fachunterrichts zu ermöglichen. Ebenso müssen die Materialien für den rechtzeitig angekündigten außerplanmäßigen Unterricht vorliegen.
  4. Sollte der reguläre Unterricht an einem Tag vorzeitig enden, halten sich Schüler mit anschließendem AG-Unterricht (Musik, MINT o.ä.) in der Kleinen Aula auf.


Erläuternde Anmerkungen

Die Schulkonferenz hat am 26.10.2015 einstimmig beschlossen, die verlässliche Betreuung grundsätzlich auf die Stufen 5 bis 7 zu begrenzen. Demnach darf der Unterrichtstag in den Stufen 8 und 9 in Phasen mit außergewöhnlich hohem Vertretungsbedarf vorzeitig nach der 5. Stunde (Di, Fr) beziehungsweise nach der 7. Stunde (Mo, Mi, Do) enden. Nach Prüfung auf Gründe, die möglicherweise dagegen sprechen, wird hiervon in der Regel Gebrauch gemacht. Pädagogisch begründete Ausnahmen von der Regel sind:
  • Ausdrücklicher Wunsch des fehlenden Fachlehres zur Bearbeitung von Unterrichtsinhalten bzw. Arbeitsmaterialien durch den Vertretungslehrer,
  • Vermeidung eines gehäuften vorzeitigen Beendens des Unterrichtstages in einer bestimmten Klasse.
Ein Merkmal für Phasen mit hohem Vertretungsbedarf ist z.B., dass
  • ein Kollege eine Vertretung an einem Tag übernehmen müsste, an dem er bereits planmäßig mit sieben oder mehr Unterrichtsstunden (inkl. Ganztag) eingeteilt ist,
  • ein Kollege mehr als eine Vertretungsstunde am Tag übernehmen müsste (ohne Stattstunden),
  • in der entsprechenden Stunde kein Kollege "gleicher Klasse" mehr zur Verfügung steht, weil alle in Frage kommenden Kollegen sich bereits im (Vertretungs-)Einsatz befinden,
  • an den beiden Vortagen jeweils 20 Vertretungsstunden erteilt werden mussten (Orientierungsgröße, kein Automatismus).
Aus der neuen Regelung kann jedoch im Einzelfall kein Recht auf ein vorzeitiges Ende abgeleitet werden. Die Schule ist bestrebt, im Rahmen ihrer systemischen Möglichkeiten, den Unterricht möglichst vollständig durchzuführen und auch bei Abwesenheit von Lehrkräften eine optimale Vertretung zu organisieren. Optimal ist eine Vertretung vor allem dann, wenn ein Fachlehrer derselben Klasse eingesetzt werden kann. Ist eine Vertretung nicht möglich, sollen der Lerngruppe nach Möglichkeit Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung (EVA) gegeben werden, um den Lernfortschritt abzusichern.

Die Regelung respektiert dezidiert die Verantwortlichkeit jeder einzelnen Fachlehrkraft für die Lehrplanerfüllung.
  • Wenn ein absehbar abwesender Fachlehrer ausdrücklich anordnet, dass die Schüler während seiner Abwesenheit im Fach- oder Klassenraum unter Aufsicht eine Aufgabe selbständig erledigen, dann ist ein vorzeitiges Ende nicht möglich.
  • Wenn zur Verfügung gestellte Aufgaben nur Unterstützungscharakter für eine mögliche Vertretungslehrkraft haben und nicht zwingend in der anfallenden Vertretungsstunde bearbeitet werden müssen (z.B. als Vorbereitung auf eine Klassenarbeit), ist ein vorzeitiges Ende prinzipiell möglich.


Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 23.12.2018