Schulprogramm Ganztag Vertretungskonzept Langzeitvertretungen
Rahmenvereinbarungen „Langzeitvertretungen“
  1. Langfristige Vertretungen, die für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erforderlich sind, werden möglichst durch Einstellung von Vertretungslehrkräften über das Programm „Flexible Mittel“ der Schulaufsicht organisiert.
  2. Kann eine langfristige Absenz nicht durch eine Einstellung einer Vertretungslehrkraft aufgefangen werden, wird möglichst umgehend, spätestens nach einer Woche, eine fachbezogene Dauervertretung mit dem vorhandenen Personal eingerichtet, die ca. 2/3 bis 3/4 des planmäßigen Fachunterrichts garantiert. Die verbleibenden Stunden werden gemäß den Vereinbarungen zur Ad-Hoc-Vertretung untergebracht.
  3. Um fachbezogenen Vertretungsuntericht zu ermöglichen, kann der Fachunterricht auch in Lerngruppen eingeschränkt werden, die von der Abwesenheit einer Lehrkraft nicht unmittelbar betroffen sind.
  4. Lehrkräfte, die mit einer Langzeitvertretung belastet sind, werden von Ad-Hoc-Vertretungen in der Regel ausgenommen. Einzelheiten und Ausnahmen werden in einer gemeinsamen Sitzung der Schulleitung, des Stundenplanteams, (Teilen) der Fachgruppe
    und des Lehrerrats festgelegt.
  5. Das Stundenplan-Team legt der Schulleitung für Langzeitvertretungen einen Personalvorschlag vor. Entscheidung, Information und Beauftragung aller betroffenen Lehrkräfte übernimmt die Schulleitung.
  6. Vor Einrichtung von Langzeitvertretungen erfolgt eine Beratung zwischen der Schulleitung, den betroffenen Fachgruppen und den übrigen Lehrkräften, die in die Vertretungsplanung einbezogen sind.
  7. Der Fachlehrer stellt der Vertretung in Oberstufenkursen die Kursmappe zur Verfügung.



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 23.12.2018