Umwahl des Wahlpflichtfaches

Schüler der Stufen 9 und 10 können das von ihnen belegte Wahlpflichtfach im Regelfall nicht umwählen, nachdem die Zuteilung in die vorgesehenen Kurse erfolgt ist.

In besonderen Härtefällen ist dies unter folgenden Bedingungen möglich:
  • Ein schriftlicher Antrag der Eltern muss vorliegen.
  • Der Schüler muss nachvollziehbar begründen, warum er eine Umwahl vornehmen möchte.
  • Abgebender und aufnehmender Fachlehrer müssen ihr fachlich und pädagogisch begründetes Einverständnis erklären.
Die Entscheidung über die Genehmigung einer Umwahl treffen die beteiligten Fachlehrer im Einvernehmen  mit der Klassenleitung sowie der Mittelstufenkoordination.



Letzte Änderung: 30.01.2023