Versetzungsbestimmungen

Generelle Versetzungsbestimmungen gemäß APO-SI

Die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I) regelt die Schullaufbahn in der Sekundarstufe I an allen Schulformen.
Die allgemeine für alle Schulformen geltenden Versetzungsbestimmungen legen fest, dass ein Schüler im Regelfall versetzt wird, wenn
  • die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind oder
  • nicht ausreichende Leistungen gemäß der schulformspezifischen Bedingungen (Gymnasium: § 27) ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.

Ausgleichsregelungen für Gymnasien gemäß § 27 der APO-SI

  • Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch mangelhaft [aber nicht ungenügend] und die mangelhafte Leistung wird durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen.
  • Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend.
  • Die Leistungen sind zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach nicht ungenügend, aber diese Minderleistung wird durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen.

Nachprüfung 

Ab Klasse 7 kann ein nichtversetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden, wenn in einem einzigen Fach durch Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden.



Letzte Änderung: 14.03.2017