Abschlüsse

Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe I des Gymnasiums

Am Ende der Stufe 9 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss vergeben, falls die Versetzung in die Stufe 10 erreicht worden ist. Im Falle einer Nichtversetzung müssen die Bedingungen der Hauptschule zur Versetzung in die Klasse 10 Typ A erfüllt werden.
Die folgende Abschlüsse werden erst am Ende der Stufe 10 vergeben.
Mit dem Schuljahr 2023/24 wird die Stufe 10 - bedingt durch die Rückkehr zu G9 - wieder zur Sekundarstufe I gehören, so dass dort dann auch der Mittlere Schulabschluss (FOS) erreicht wird.
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 -
    Bedingung: Erfüllung der Versetzungsbedingungen gemäß § 24 Abs. 1
  • Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -
    Bedingung: Erfüllung der Versetzungsbedingungen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 und 3
 

Allgemeine Bestimmungen

Die Regeldauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I ist im Gymnasium G9 sechs Jahre; sie kann um zwei Jahre überschritten werden. Die Versetzungskonferenz kann sie um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Gründe dieses rechtfertigen [vgl. APO-SI §2]

Bis zum Ende der Stufe 8 können die Eltern bei der bisher besuchten Schule den Wechsel der Schulform zum Beginn des nächsten Schuljahres beantragen. [vgl. APO-SI §13 (3)]



Letzte Änderung: 19.10.2023