Schulprogramm Entwicklungsprojekte Revision der Sprachenfolge Memorandum
Memorandum zur Revision der Sprachenfolge

Grundlage der folgenden Auflistung von Argumenten ist die Vorentscheidung, neben der Beibehaltung der bestehenden Sprachenfolge („Status Quo“) nur eine „Alternative“ zuzulassen:

Status Quo
Alternative
5
E





5
E







6
E
F




6
E
F

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7
E
F




7
E
F

S




8
E
F
L



8
E
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S

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9
E
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L



9
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EF
E
F
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Ln
Sn
Gn
EF
E
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Fn
S
Sn
L
Ln
Gn
Q1
E
F
L
Ln
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Gn
Q1
E
F
Fn
S
Sn
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Ln
Gn
Q2
E
F
L
Ln
Sn
Gn
Q2
E
F
Fn
S
Sn
L
Ln
Gn

Diese Alternative weist folgende Wesenszüge auf:
  • Das Fach Französisch verliert seinen verpflichtenden Charakter; es wird am Ende der Stufe 5 eine Wahl der zweiten Fremdsprache zwischen den Fächern Französisch und Spanisch eröffnet. Die zweite Fremdsprache bildet dann den Wahlpflichtbereich I der Sekundarstufe I.
  • Im Wahlpflichtbereich II (Stufen 8 und 9) der Sekundarstufe I wird das Fach Latein weiterhin als einziges sprachliches Fach angeboten. Die anderen Angebote stammen aus dem Fachbereich „MINT“ (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik).
  • Oberstufenkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen (Fn, Sn, Ln, Gn) werden nur dann eingerichtet, wenn ihre Frequenz mindestens 12 Schüler beträgt.

Zum Aufbau der folgenden Tabellen
  • Die wesentlichen Argumente werden in knapper Form in den hellblau unterlegten Überschriften aufgeführt.
  • In den linken Spalten werden diese Argumente erläutert.
  • In den rechten Spalten werden Einreden aufgeführt, die die Argumentationen zu entkräften suchen.

Anmerkungen
  • Von vorrangiger Bedeutung ist das Gewicht der Argumente, nicht ihre Anzahl oder ihr Umfang.
  • Bedeutungszumessung erfolgt immer in subjektiv geformten Blickfeldern mit subjektiv gewählten Perspektiven:
    • Die eigene Person
    • Das eigene Kind
    • Die Elternschaft
    • Die Schülerschaft
    • Die Schule
    • Das Kollegium
    • Die Fachgruppe
    • ...


Argumente für einen Wechsel zur Alternative
(A1) Erfüllung eines Wunsches von Schülern und Eltern
Ein Teil der Schülerschaft und Elternschaft ist mit der Verpflichtung, Französisch als zweite Fremdsprache zu lernen, unzufrieden; diese Schüler und Eltern wünschen unter Hinweis auf die Praxis an anderen Gymnasien die Bereitstellung eines Wahlangebots.

Die Wünsche werden unterschiedlich begründet:
  • Größere Bedeutungszumessung oder größere Sympathie für die Fremdsprache Spanisch
  • Abneigung gegen die Fremdsprache Französisch
  • Besondere Wertschätzung des Faches Latein
  • Grundlegende Probleme mit dem Erlernen einer (modernen) Fremdsprache; daher Bevorzugung von Latein als „geringeres Übel“
  • Mutmaßung, Spanisch leichter als Französisch erlernen zu können.
  • etc.
  • Die Bedeutungszumessungen basieren in der Regel nicht auf einer sachlichen Grundlage, sondern sind vornehmlich persönlicher Natur.
    • Der Bedeutung von Spanisch als „Weltsprache“ steht die Bedeutung von Französisch als „Europasprache“ gegenüber.
  • Wünsche, die sich auf das Fach Latein beziehen, werden durch die gegebene Sprachenfolge in besondere Weise erfüllt:
    • Das Fach Latein kann im Wahlpflichtbereich II angewählt werden, ohne dass damit ein Verzicht auf das Erlernen einer modernen Fremdsprache einhergeht.
    • Es wird garantiert, dass die Leistungen im Fach Latein ohne Abstriche in die Gesamtqualifikation des Abiturs eingebracht werden können, weil Latein als fortgesetzte Fremdsprache bis zum Abitur angeboten wird.
  • Alle Lehrkräfte beider Fachgruppen legen Wert auf die Feststellung, dass den beiden Fremdsprachen Französisch und Spanisch keine unterschiedlichen Lernschwierigkeiten zu eigen sind.

(A2) Steigerung der Attraktivität der Schule
Eltern von Grundschülern, die ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden, werden möglicherweise
  • einerseits von der Verpflichtung, ab Stufe 6 Französisch lernen zu müssen, abgestoßen,
  • andererseits von der Möglichkeit, Spanisch als zweite Fremdsprache lernen zu können, angezogen.
    • Die um die Hemeraner Schüler konkurrierende Gesamtschule bietet Spanisch (neben Latein) als zweite Fremdsprache an.
    • Das Angebot „Spanisch als zweite Fremdsprache“ existiert an den Gymnasien in Iserlohn und Menden nicht.
  • Der überwiegende Anteil der Hemeraner Grundschüler, die bislang eine uneingeschränkte Empfehlung für das Gymnasium erhalten haben, hat das Woeste-Gymnasium als weiterführende Schule gewählt.
  • Es gibt einzelne Auspendler an das Walburgis-Gymnasium in Menden; diese präferieren entweder die Möglichkeit, Latein als zweite Fremdsprache zu wählen oder das angeblich besondere Erziehungskonzept der Schule.
  • Es gibt Eltern, die die Gesamtschule bevorzugen; diese Präferenz gründet sich vermutlich aber schwerpunktmäßig eher auf das allgemeine Schulkonzept als auf die Wahlmöglichkeit von Latein oder Spanisch als zweite Fremdsprache.

(A3) Erhöhung der Schulzufriedenheit der Woeste-Schüler
Schüler, die in der Sekundarstufe I Probleme mit der Bewältigung der Anforderungen des Faches Französisch haben, entwickeln möglicherweise eine Unzufriedenheit mit der Schule, weil sie ihnen ein ungeliebtes Fach „aufgezwungen“ hat.

Hätte eine Alternative zur Wahl gestanden, würde eine andere Ursachenzuschreibung (z.B. eigenes Versagen) für die Probleme erfolgen.

  • Da die Fremdsprachen Französisch und Spanisch gleichartige Anforderungen an die Schüler stellen, dürfte sich eine solche Unzufriedenheit allenfalls darauf beziehen, dass die Schule kein anforderungsstrukturell verschiedenes Fach wie Latein als Wahlalternative angeboten hat. Das heißt, der Schluss, bei Wahl der anderen Sprache hätten sich die gleichen Schwierigkeiten ergeben, wird nicht gezogen.
  • Es fällt Schülern (und Eltern) grundsätzlich schwer, als Ursache für Lernschwierigkeiten die eigenen Voraussetzungen oder Verhaltensweisen anzuerkennen.

(A4) Erfüllung eines Wunsches der Fachgruppe Spanisch
Am Woeste-Gymnasium gibt es nach einer in der vergangenen Dekade schrittweise vollzogenen  Vergrößerung der Fachgruppe genügend viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Spanisch, um diese Fremdsprache auch in der Sekundarstufe I in die Stundentafel aufnehmen zu können.

Aus der Entstehungsgeschichte des Faches heraus begründet, wird das Fach zur Zeit aber nur als neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe angeboten. In diesem Rahmen lasse sich aber nach Aussage der Spanisch-Lehrkräfte das inhaltliche und methodische Lernangebot des Faches nur rudimentär entfalten.

Die Lehrkräfte streben hinsichtlich der Entfaltungsmöglichkeiten eine Gleichberechtigung mit dem Fach Französisch an.

Außerdem wünschen die Lehrkräfte eine Erhöhung des Spanisch­unterrichts in ihrem Deputat.

  • Tatsächlich wurde das Fach auf Betreiben einer (nicht mehr am Woeste-Gymnasium unterrichtenden) Lehrkraft eingeführt.
  • Die Einführung wurde von der Schulleitung unterstützt, um Seiteneinsteigern von der Realschule die Möglichkeit zu bieten, am Woeste-Gymnasium ein „Vollabitur“ abzulegen, für das gemäß KMK-Vereinbarung die Belegung einer zweiten Fremdsprache notwendig ist.
  • Die Lehrkräfte der Fachgruppe Spanisch haben sich in Kenntnis der begrenzten Rolle des Faches Spanisch in der Stundentafel des Woeste-Gymnasiums um eine Stelle an dieser Schule beworben; sie willigten in eine Einstellung ein, ohne dass ihnen eine Änderung der Sprachenfolge in Aussicht gestellt wurde.
  • Das Unterrichtsvolumen des Faches Spanisch könnte versuchsweise durch Einrichtung von Vertiefungs- und Projektkursen in der Oberstufe vergrößert werden.

(A5) Französisch als bessere neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe
Die Aufgabe des Pflichtfach-Status für das Fach Französisch in der Sekundarstufe könnte das erforderliche Potential für die Einführung von Französisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe schaffen.

Als neu einsetzende Fremdsprache könnte Französisch für Seiteneinsteiger attraktiver sein als Spanisch, weil Realschüler in der Stufe 6 verpflichtend im Fach Französisch unterrichtet werden.

  • Französisch als neu einsetzende Fremdsprache ist für Realschüler nur anwählbar, wenn sie im Wahlpflichtbereich, der sich an der Realschule über die Stufen 7 bis 10 erstreckt, nicht Französisch belegt haben.
  • Französisch können Realschüler, die Französisch als Wahlpflichtfach belegt haben, in der Gymnasialen Oberstufe nur als fortgeführte Fremdsprache wählen; davon nehmen sie aber in der Regel Abstand, weil der Französisch-Unterricht am Gymnasium über die Sekundarstufe I hinweg deutlich weiter voranschreitet als der Unterricht an der Realschule.
  • Interessant wäre also Französisch als neu einsetzende Fremdsprache nur für Realschüler, die im Wahlpflichtbereich von Stufe 7 bis Stufe 10 ein anderes Fach belegt haben; diese Schüler neigen aber eher zu einer Anwahl des Faches Latein.


Argumente für eine Beibehaltung des Status Quo
(B1) Aufgabe des Klassenverbandes
Im Gegensatz zum Pflichtfach Französisch kann ein Wahlpflichtfach in der Regel nicht im Klassenverband unterrichtet werden. Anstatt dessen muss der Unterricht in klassenübergreifenden zeitgleich stattfindenden Kursen organisiert werden. Eine solche Organisation zieht folgende Konsequenzen nach sich:
  • Erhöhung des Ressourcenverbrauchs (siehe B2)
  • Erschwerung der Unterrichtsverteilung (siehe B4)
  • Erschwerung der Gestaltung der Stundenpläne (siehe B6)
  • Erschwernisse für den Vertretungsunterricht (siehe B7)
Neben diesen organisatorischen Aspekten ist eine Aufgabe des Klassenverbandes auch mit sozialen und kommunikativen Wirkungen verbunden:
  • Schüler die gewohnt sind, zusammen zu arbeiten, werden getrennt.
  • Fremde Schüler, das heißt, Schüler aus Parallelklassen sind als Lernpartner zu akzeptieren.
  • Der Klassenlehrer und das Fachlehrer-Team haben mit Blick auf die zweite Fremdsprache mit mehr als einem Fachlehrer zu kooperieren, die möglicherweise sehr unterschiedliche pädagogische Ansätze verfolgen.

  • Wird die Wahl der zweiten Fremdsprache schon bei der Einschulung in die Stufe 5 vorgenommen, kann die Klassenbildung diese Wahl berücksichtigen und dafür (im besten Fall) sorgen, dass nur zwei Klassen so zusammengesetzt sind, dass ihre Schüler in der zweiten Fremdsprache nicht im Klassenverband unterrichtet werden.
  • Wird eine solche Klassenbildung zum Zeitpunkt der Einschulung nicht angestrebt, kann diese durch eine Neuzusammensetzung zu Beginn der Stufe 7 nachträglich hergestellt werden.
  • Klassenübergreifende Kursgruppen in der zweiten Fremdsprache sind ein Phänomen, mit dem die meisten Gymnasium gelernt haben umzugehen.
  • Klassenübergreifende Kursgruppen, die sich hinsichtlich der sozialen und kommunikativen Aspekte als unproblematisch erwiesen haben, gibt es am Woeste-Gymnasium ohnehin
    • in den Stufen 5 bis 9 in der Fächergruppe Religionslehre / Praktische Philosophie,
    • in den Stufen 8 und 9 im Fach Sport und
    • in den Stufen 8 und 9 im Wahlpflichtbereich II.
(B2) Erhöhung des Ressourcenverbrauchs
Alternativwahlen von Fächern gehen mehrheitlich nicht so auf, dass keine zusätzlichen Lerngruppen eingerichtet werden müssen. Wählten beispielsweise bei gegebener Dreizügigkeit jeweils die Hälfte der Schüler die Fächer Französisch und Spanisch, dann müssten anstelle von drei Klassengruppen vier Kursgruppen mit je einer Lehrkraft versorgt werden. Der Ressourcenverbrauch erhöht sich daher in diesen Fällen um ein Drittel.

Über die gesamte Sekundarstufe I hinweg steigt der Bedarf schätzungsweise um eine halbe Lehrerstelle (rund 12 Wochenstunden). Diese Bedarfssteigerung wird von der Schulaufsicht nicht durch eine erhöhte Stellenzuweisung ausgeglichen; sie muss vielmehr aus dem System heraus (z.B. durch die Vermeidung von kleinen Klassen) ausgeglichen werden.

Möglicherweise wird der Ressourcenverbrauch durch zusätzliche Kurse in der Sekundarstufe II weiter erhöht.

  • Der negative Effekt ließe sich nur abmildern, indem große Kursfrequenzen bis zu 40 zugelassen werden.
  • Grundsätzlich gelten jedoch für die Kursbildungen in der Sekundarstufe I die Klassenfrequenzrichtwerte mit den gesetzlich festgelegten Toleranzen.
(B3) Erhöhung der Anzahl der Kursarten in der Oberstufe
Das Bündel der Sprachkurse, die wünschenswerterweise in der Oberstufe einzurichten sind, wäre ab der Stufe EF um zwei, ab der Stufe Q1 um drei Spielarten zu erweitern:
  • Spanisch als fortgeführte Fremdsprache
  • Französisch als neu einsetzende Fremdsprache
  • Spanisch als Leistungskurs (ab Q1)
Insgesamt ergäben sich in der Stufe EF, in den Stufen Q1 und Q2 elf verschiedene Kursarten. Es ist abzusehen, dass die Breite der Oberstufe des Woeste-Gymnasiums (Stufenfrequenzen zwischen 80 und 100) nicht ausreicht, um alle Wünsche zu bedienen. Auf bestimmte Kursarten müsste zur Sicherung von Schülerlaufbahnen von vornherein verzichtet werden.


  • Zur Klärung und Bereinigung des Kursangebots könnten folgende Festlegungen getroffen werden:
    • Verzicht auf Leistungskurse in den Fächern Französisch und Spanisch (Diese Regelung gilt bereits für das Fach Französisch)
    • Begrenzung der Anzahl der Fächer, die Kurse mit einer neu einsetzenden Fremdsprache anbieten; diese Festlegung wäre den Schülern in der Stufe 7 bei der Wahl des Wahlpflichtfaches für die Stufen 8 und 9 rechtzeitig mitzuteilen.
    • Strikte Einhaltung einer Mindestfrequenz von 12 Schülern für die Einrichtung von Kursen
    • Absicherung der Einhaltung der Mindestfrequenz über die Stufe EF hinaus durch Einführung von Verbindlichkeiten.

(B4) Erschwerung der Besetzung der Klassenleitungen
Neben dem erhöhten Ressourcenverbrauch ist zu beachten, dass als Klassenlehrer (sinnvollerweise) nur Lehrkräfte eingesetzt werden können, die mindestens während dreier Wochenstunden die gesamte Klasse unterrichten. Lehrkräfte, die die zweite Fremdsprache in einer klassenübergreifenden Kursgruppe unterrichten, können daher in der Regel nicht als Klassenlehrer in den beteiligten Klassen eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist der „Vorrat“ an Klassenlehrern schon deswegen knapp, weil eine Reihe von Lehrkräften wegen ihrer Fachkombination, wegen ihrer Sonderaufgaben (Stufenleiter, Oberstufenkoordination) oder wegen Gewährung einer Pause in der Klassenleitertätigkeit nicht einsetzbar sind.

  • Die Erschwerungen können partiell durch eine Zusammensetzung der Klassen in der Stufe 5, die die Wahl der zweiten Fremdsprache berücksichtigt, oder eine passende Neuzusammensetzung der Klassen 7 verringert werden (siehe auch B1).
(B5) Erschwerung der Unterbringung der Lehrkräfte mit dem Unterrichtsfach Französisch in der Unterrichtsverteilung
Alle Lehrkräfte haben Anspruch auf einen umfangsmäßig angemessenen Einsatz in ihren Unterrichtsfächern. Es ist möglich, dass die Gesamtzahl der Stunden, in denen Französisch in Zukunft am Woeste-Gymnasium zu erteilen ist, von derzeit rund 60 auf knapp 30 schrumpft:
  • Stufe 6: 4 WoStd
  • Stufe 7: 4 WoStd
  • Stufe 8: 3 WoStd
  • Stufe 9: 3 WoStd
  • Stufe EF: 7 WoStd
  • Stufe Q1: 7 WoStd
  • Stufe Q2: 7 WoStd
  • DELF: 1 WoStd
Infolgedessen blieben für jede der sechs Lehrkräfte, die unter der Prämisse „Französisch ist Pflichtfach in der Sekundarstufe I“ eingestellt wurden, nur rund fünf Wochenstunden Französischunterricht übrig.

  • Das Unterrichtsvolumen des Faches Französisch könnte versuchsweise durch Einrichtung von Vertiefungs- und Projektkursen in der Oberstufe vergrößert werden.
  • Die Verringerung des Bedarfes im Fach Französisch erfolgt in Jahresschritten.
  • Die Erfahrung spricht gegen die Annahme, dass es über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren hinweg keine Abwanderungen aus einer Fachgruppe gäbe.
(B6) Erschwerung der Erstellung und Gestaltung der Stundenpläne
Wie schon unter (B1) angemerkt, müssen klassenübergreifende Kurse in einem Wahlpflichtfach zeitgleich unterrichtet werden; sie werden daher in so genannten Kopplungen im Stundenplan untergebracht.

Diese Kopplungen werden wegen ihrer Bindewirkung vorrangig bei der Stundenplanerstellung berücksichtigt; sie schränken die Flexibilität in der Planerstellung ein. Je mehr Kopplungen unterzubringen sind, desto mehr muss die Flexibilitätseinschränkung durch Springstunden bei Lehrkräften oder unerwünschten Platzierungen von Fächern am Unterrichtstag bei den Schülern ausgeglichen werden.

  • Die abträgliche Wirkung von Kopplungen auf die Qualität der Pläne ist nicht allgemein quantifizierbar.
(B7) Erschwernisse für den Vertretungsunterricht
Eine fehlende Lehrkraft eines klassenübergreifenden Kurses kann nicht wie ein Fachlehrer einer vollständigen Klasse nach dem vorrangigen Prinzip „Gleiche Klasse“ vertreten werden. Der wertvollste Vertretungsunterricht kommt jedoch in der Regel nach genau diesem Prinzip zustande, weil dann ein Fachlehrer seine Lerngruppe in seinem regulären Fach unterrichten kann.

  • Die Qualität des Vertretungsunterrichts hängt nicht davon ab, dass die Vertretungslehrkraft ihre komplette Lerngruppe unterrichtet.
(B8) Gefährdung des Austausches mit Beuvry
Wegen der Städtepartnerschaft Hemer/Beuvry ist der Frankreich-Austausch für das Woeste-Gymnasium von schulübergreifender Bedeutung. Schrumpft die Anzahl der Schüler, die Französisch als zweite Fremdsprache lernen, könnte die Quelle der Austauschwilligen und -fähigen versiegen.
 
  • Die Schule könnte sich um einen Austausch mit Spanien bemühen.

Fazit

Die Zulassung einer Wahl der zweiten Fremdsprache zwischen Französisch und Spanisch weist folgende Eigenschaften auf:
  • Bildungstheoretisch „harmlos“
    • Sie erzeugt bis auf mögliche Seiteneffekte für die Fächerwahl in der Oberstufe keine direkten Schäden in den individuellen Bildungsgängen.
  • Empathisch, psychologisch und pädagogisch günstig
    • Es wird die Möglichkeit eingeräumt, den „sympathischeren“ Lerninhalt mit größerem Erfolg zu lernen.
  • Systemisch und organisatorisch vielfältig problematisch
    • Eine erhöhter Ressourcenverbrauch und organisatorische Qualitätseinbußen werden nicht von einer Auflösung, sondern von einer personellen Verschiebung der Unzufriedenheit begleitet.
Wird eine Wahl von Alternativen trotz der systemischen und organisatorischen Probleme zugelassen, sind ausgleichende, versachlichende Einflußnahmen zwingend geboten:
  • Stützung und Förderung des von den Anwahlen her „schwächeren“ Faches
  • Strikter Sachbezug bei den Informationen / Verzicht auf konkurrierende Werbung
  • Gemeinsame Gestaltung der Informationen in Zusammenarbeit mit den Stufenkoordinationen



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 19.10.2015