Schulprogramm Entwicklungsprojekte Revision G8 Checkliste
Kriterien zur schulischen Selbstvergewisserung auf der Basis der Empfehlungen des Rundes Tisches, 03.11.2014
Empfehlung des Runden Tisches ans MSW
Bearbeitungsstand der Schule 29.08.2015
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1. Empfehlung: Nutzung der Ergänzungsstunden auf eine neue Grundlage stellen

  • Klarstellung, dass alle Ergänzungsstunden der individuellen Förderung dienen. Klarstellung, dass Ergänzungsstunden nicht dazu dienen, den Unterrichtsumfang in den Fächern der Stundentafel zu erhöhen.
  • Die Klarstellungen sind Bestandteil der im Schulprogramm publizierten Stundentafel.
Anlage 1

→ Stundentafel
  • Allen Schülerinnen und Schülern am Gymnasium müssen zwölf (zehn) Ergänzungsstunden angeboten werden, fünf Ergänzungsstunden davon müssen aber nicht von allen Schülerinnen und Schülern belegt werden.
  • Der Angebotsumfang ist durch die Stundentafel des Woeste-Gymnasiums gesichert.
  • Fünf Fachförderstunden besitzen gemäß Beschluss der Sitzung der Schulkongferenz vom 01.06.2015 eine „Drehtür“; sie sind in der Stundentafel mit dem Vermerk „(kw)“ gekennzeichnet.
    • Stufe 5: D, E M
    • Stufe 6: D
    • Stufe 8: D
  • Die Art der Nutzung der Drehtüren ist noch nicht geregelt; die Klärung des Sachverhalts ist ein Element der Entwicklungsarbeit des Schuljahres 2015/16.

  • Dadurch verringert sich die verpflichtende Unterrichtszeit in der Sekundarstufe I des Gymnasiums für viele Schülerinnen und Schüler auf 158 Wochenstunden und damit in etwa auf dasselbe Stundenvolumen im Jahr wie in allen anderen Schulformen.


  • Die fünf nicht für alle verpflichtenden  Ergänzungsstunden sollten insbesondere als Hilfestellung für jene, die zusätzliche besondere Unterstützung benötigen, aber auch als Angebote für besonders leistungsstarke Jugendliche eingeplant und verwendet werden.
  • Die Empfehlung wird in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden.

  • Ergänzungsstunden können klassenübergreifend eingesetzt werden und somit für Schülerinnen und Schüler individuellere Angebote darstellen. Das umfasst auch schulische Angebote im AG-Bereich.
  • Die Anregung wird in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden.

  • Ergänzungsstunden können dazu beitragen, einer Schule ein besonderes Profil zu geben.
  • Dieser Beitrag wird insbesondere durch den Einsatz von zwei Ergänzungsstunden in der Stufe 9 für das bilinguale Lernen im Sachfach Politik/Sozialwissen­schaften mit dem thematischen Schwerpunkt „Economy“ geleistet.
  • Durch diese Setzung wird der deutschsprachige Politikunterricht nicht beeinträchtigt; zur Umsetzung des Kernlehrplans stehen dem Fach Politik 6 deutschsprachige Jahreswochenstunden zur Verfügung.

  • Für die Nutzung der Ergänzungsstunden entwickelt die Schule zeitnah ein Konzept, das in der Schulkonferenz beschlossen wird.
  • Die Nutzung der Ergänzungsstunden wurde in der Schulkonferenz vom 01.06.2015 mit der Verabschiedung der Stundentafel neu geregelt.

  • Die Ergänzungsstunden werden im Stundenplan kenntlich gemacht.
  • Diese Kennzeichnung ist seit Einführung der Ergänzungsstunden bewährte Praxis am Woeste-Gymnasium.

Konsequenz zum Handlungsbereich „Ergänzungsstunden/Stundentafel/AG‘s“:

  • Dieses Handlungsfeld ist in einem mehrstufigen Entwicklungsprozess im 4. Quartal des  Schuljahres 2014/15 intensiv bearbeitet worden.
  • Es bleibt die Festlegung der Nutzung der „Drehtüren“ in den fünf Fachförderstunden als Aufgabe für das laufende Schuljahr 2015/16.

Abweichende Meinungen?

  • Keine

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Empfehlung des Runden Tisches ans MSW
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2. Empfehlung: Hausaufgaben begrenzen, Lernzeiten entwickeln

  • Klarstellung, dass Hausaufgaben der individuellen Förderung dienen, jedoch nicht dazu, Fachunterricht zu kompensieren bzw. zu verlängern.
  • Diese Klarstellung ist durch die Formulierungen im Hausaufgaben­konzept des Woeste-Gymnasiums sichergestellt, das bereits am 24.03.2010 nach einem einjährigen Entwicklungsprozess verabschiedet wurde.
Anlage 2

→ Hausaufgaben-
konzept

  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben machen müssen (bisherige Regelung: Lehrkräfte geben keine Hausaufgaben für den Folgetag).
  • Die Terminierung der Hausaufgabenerledigung ist integraler Bestandteil des Ganztagskonzepts des Woeste-Gymnasiums. Dieses  sieht, bewusst von dieser Vorgabe abweichend, eine tägliche Erledigung von Hausaufgaben (in einem geringen Umfang) vor, um sie von den Fachlehrern hinsichtlich ihres pädagogischen Ertrags optimieren zu können.

  • Die höchst zulässige Hausaufgabenmenge wird reduziert.
  • Die Volumenbegrenzung des Woeste-Gymnasiums unterschreitet deutlich die durch den Erlass vorgegebenen Höchstgrenzen.

  • Hausaufgaben können auch individuell aufgegeben bzw. erlassen werden. Die Lehrkräfte einer Klasse berücksichtigen beispielsweise bei ihrer Absprache, ob einzelne Schülerinnen und Schüler derzeit durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und andere Aufgaben besonders gefordert sind.
  • Diese flexible Vergabe wird in besonderen Fällen angewandt.
  • Umfänge und Art der Hausaufgaben sind so sorgfältig zu wählen, dass ein Erlassen der Hausaufgaben den „befreiten“ Schüler bezüglich ihres Kompetenzerwerbs zum Nachteil geriete.

  • Alle Schulen können Ergänzungsstunden als „Lernzeiten“ nutzen, um den Umfang von häuslichen Aufgaben zu reduzieren.
  • Der Ersatz „guter“ Hausaufgaben durch „Lernzeiten“ läuft gymnasialen Kernzielen des Kompetenz­erwerbs („Selbständigkeit“, „Selbsttätigkeit“, „Selbstorganisation“) zumindest partiell zuwider.
  • Werden Ergänzungsstunden als „Lernzeiten“ genutzt, fehlen diese für die aktive individuelle Förderung der Schüler oder für die Profilbildung der Schule.

  • Ganztagsschulen sorgen – abgesehen von Übungs- und Lektürezeiten – grundsätzlich dafür, dass möglichst alle Hausaufgaben in „Lernzeiten“ integriert werden.
  • Da Ganztagsschulen keine anderen Kernlehrpläne als die Vormittagsschulen umsetzen, können solche Lernzeiten, in welche die Hausaufgaben integriert sind, nicht Bestandteil der 163 Jahreswochen­stunden sein, die von einer Vormittagsschule für die Kompetenzvermittlung genutzt werden.
  • Außerhalb der 163 Jahreswochenstunden angesiedelte Lernzeiten entlasten die Schüler zeitlich nicht, sondern schränken ihre Flexibilität hinsichtlich ihrer außerschu­lischen Aktivitäten ein.
  • Am Woeste-Gymnasium werden Lernzeiten in Form von Hausaufgabenbetreuungen innerhalb des Zeitrahmens des Ganztags (an 5 Tagen von 07:50 Uhr bis 15:45 Uhr) „offen“ angeboten; aufgrund der spezifischen Struktur der Schüler- und Elternschaft des Woeste-Gymnasiums, werden diese Lernzeiten von den Schülern nur schwach frequentiert. Die Mehrzahl der Schüler nutzt die „Drehtüren“ dieser Betreuungen, um die Lernaufgaben zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zu Hause zu erledigen.

  • Die Lehrkräfte einer Klasse sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Vorgaben des Erlasses. Der Gesamtumfang der Hausaufgaben ist so zu bemessen, dass er an Tagen ohne verpflichtenden Nachmittagsunterricht bewältigt werden kann.
  • Die Einhaltung der Vorgaben des Erlasses hinsichtlich des Umfangs der Hausaufgaben werden von den Klassenleitern fortlaufend überwacht; zu diesem Zweck wird jede Hausaufgabenstellung mit einer Zeitschätzung im Klassenbuch vermerkt.

  • Die Erlasse zur 5-Tage-Woche und zu Hausaufgaben werden zusammengeführt.
  • Die Landesregierung hat ihr Vorhaben bereits umgesetzt.

  • Das Ministerium veröffentlicht eine „Orientierungshilfe“ zum Thema „Lernzeiten und Hausaufgaben“, die u.a. die Erfahrungen des Projekts „Lernpotenziale. Individuell fördern im Gymnasium“ nutzt.
  • Die „Orientierungshilfe“ wird nach ihrem Erscheinen in die Entwicklungsarbeiten des Woeste-Gymnasiums einbezogen werden.

  • Die Schule stimmt ihr Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept mit Eltern und Schülerinnen und Schülern ab. Qualitäts- und Unterstützungs- Agentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) stellt Beispiele gelungener Hausaufgabenpraxis zur Verfügung, die von den Schulen genutzt werden können. Das Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept wird in der Schulkonferenz beschlossen und regelmäßig evaluiert.
  • Im vierten Quartal des letzten Schuljahres hat eine Arbeitsgruppe von Lehrern, Eltern und Schülern das Hausaufgabenkonzept einer erneuten Revision unterzogen.
  • Die nächste Sitzung der Schulkonferenz wird sich mit dem Vorschlag befassen, in der Erprobungs­stufe in den so genannten „Nebenfächern“ in der Regel auf Hausaufgaben zu verzichten.

  • Die Schulaufsicht berät die Schulen aktiv, entsprechend zu verfahren.


Konsequenz zum Handlungsbereich „Hausaufgaben-/Lernzeitenkonzept“:

  • Bis auf den Ergänzungsvorschlag zum Wegfall der Hausaufgaben in den nicht schriftlichen Fächern der Erprobungsstufe ist dieses Handlungsfeld bearbeitet.
  • Über die Empfehlungen des Runden Tisches hinausgehend, wird im Schuljahr 2015/16 die Entwicklung von Qualitätskriterien für Hausaufgaben angegangen.

Abweichende Meinungen?

  • Dem Fehlverständnis, Ganztagsschulen könnten mit einem geringeren Zeitumfang als die Vormittagsschulen dieselbe Kompetenzvermittlung bewerkstelligen, wird entschieden begegnet.
  • Beiden Systemen muss die gleiche Gesamtlernzeit, bestehend aus „Unterricht + Hausaufgaben“ oder „Unterricht + Lernzeiten“, zugebilligt werden.


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3. Empfehlung: Zahl der Klassenarbeiten pro Woche stärker begrenzen

  • Begrenzung auf zwei, im Ausnahmefall höchstens drei Klassenarbeiten pro Woche in der Sekundarstufe I.
  • Diese Begrenzung ist seit mehr als zehn Jahren gängige Praxis am Woeste-Gymnasium.

  • Keine schriftlichen Übungen an Tagen von Klassenarbeiten.
  • Diese Regelung ist seit mehr als zehn Jahren gängige Praxis am Woeste-Gymnasium.

  • In der gymnasialen Oberstufe sollte geprüft werden, ob die Zahl der Klausuren im Regelfall auf zwei begrenzt werden kann.
  • Diese Begrenzung wird im laufenden Schuljahr erprobt.
  • Bei der Erstellung des Klausurplans für das erste Halbjahr ist aber bereits deutlich geworden, dass eine Umsetzung der Empfehlung zur Folge hat, dass es dann keine „klausurfreien Wochen“ mehr geben wird.

  • Die Möglichkeit, die vorgeschriebene Anzahl von Klassenarbeiten zu reduzieren, soll im Zusammenhang mit anderen Elementen der Leistungsbewertung außerhalb der Debatte über die Dauer des gymnasialen Bildungsgangs für alle Schulformen zeitnah geprüft werden.
  • Angelegenheit der Schulaufsicht

Konsequenz zum Handlungsbereich „Klassenarbeiten/Tests“:

  • Keine

Abweichende Meinungen?

  • Keine

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4. Empfehlung: Fächerbindung in der Jahrgangsstufe 9 lockern

  • Schulen sollen nach Beschluss der Schulkonferenz die Fächerbindung in der Klasse 9 aufheben können.
  • Von dieser Lockerung hat das Woeste-Gymnasium spontan Gebrauch gemacht, um dafür zu sorgen, dass zukünftig einstündiger Fachunterricht (wie z.B. im Fach Erdkunde in der Vergangenheit) vermieden wird.

  • Insgesamt darf dabei die im Rahmen der Kontingentstundentafeln für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 vorgesehene Unterrichtszeit in den Fächern nicht unterschritten werden, das MSW stellt Beispiele zur Verfügung.
  • Die Vorschriften werden ausnahmslos eingehalten.

  • Die Schulkonferenz ist vor dem Beschluss über die schulinterne Umsetzung der Kontingentstundentafeln zu unterrichten.
  • Diese Unterrichtung ist erfolgt.

Konsequenz zum Handlungsbereich „Fächerbindung Stufe 9“:

  • Keine

Abweichende Meinungen?

  • Keine

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5. Empfehlung: Schülerlaufbahnen in der Sekundarstufe I stärker unterstützen

  • Bisher richten die Schulen bei der Beratung von Schülerinnen und Schülern ihr besonderes Augenmerk auf die Übergänge (von der Grundschule und in die Sekundarstufe II). Künftig soll die Schullaufbahnberatung auch im Anschluss an die Erprobungsstufe intensiviert werden.
  • Hierzu findet bereits seit mehreren Jahren ein Entwicklungsprozess statt; Aspekte:
    • Bildungspartnerschaft mit der Hans-Prinzhorn-Realschule in Hemer
    • Zentrale Laufbahnberatung durch die Mittelstufenkoordinatorin (nach Überweisung der „kritischen Fälle“ durch die Klassenleiter)

Anlage 3

→ Bildungs­partnerschaft
mit der HPRS

  • Die Mittelstufenkoordinatoren werden hierzu geschult.
  • Die Mittelstufenkoordinatorin des Woeste-Gymnasiums ist eine Moderatorin der Fortbildungsmaßnahme „Mittleres Management“

Konsequenz zum Handlungsbereich „Unterstützung in der Mittelstufe“

  • Keine

Abweichende Meinungen?

  • Von der Landesregierung und der Schulaufsicht wird erwartet, dass sie die Gymnasien unterstützen, die standardorientiert arbeiten.
    • Laufbahnwechsel zur Realschule, die sich aufgrund der individuellen Entwicklung der Schüler als pädagogisch sinnvoll erweisen, dürfen nicht als „Abschulung“ diskreditiert werden.
    • Gymnasien dürfen nicht mit dem Anspruch und dem kanonischen Hinweis auf „Individuelle Förderung“ überfordert werden, für jeden Schüler, der von den Eltern angemeldet wird, eine friktionsfreie G8-Laufbahn zu gewährleisten.
  • Eine Bildungspartnerschaft mit einer Realschule, so wie sie vom Woeste-Gymnasium und der Prinzhorn-Realschule verstanden wird, eröffnet in der Laufbahnberatung am Gymnasium die Option auf das Ausweichen auf einen neunjährigen Bildungsgang zum Abitur.

Anregung der Schulleitung

  • Alternativ sollte den G8-Gymnasien, die Erlaubnis gegeben und die Ressourcen (Stellenanteile) gewährt werden, am Ende der Stufe 8 eine Differenzierung in einen herkömmlichen G8-Zweig (Standard) und einen „entschleunigten“ G9-Zweig vorzunehmen, in dem die Schüler wie an anderen Schulformen (RS, GE, SekS) in zwei weiteren Klassenstufen 9 und 10 den mittleren Abschluss vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erreichen. In diesem G9-Zweig könnte die Klassenstufe 9 zur Festigung und Vertiefung des bisherigen Kompetenzerwerbs und zur Aufarbeitung von Kompetenzdefiziten besonders relevante Teile des Kernlehrplans der Stufe 8 repetieren.


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6. Empfehlung: Nachmittagsunterricht, schulische Ganztagsangebote,
außerschulische Angebote und Freizeit in Einklang bringen

  • Verpflichtender Unterricht an Gymnasien ohne gebundenen Ganztag findet in den Klassenstufen 5 bis 7 höchstens an einem Nachmittag pro Woche statt, in den Klassen 8 und 9 an einem, höchstens aber an zwei Nachmittagen. Dabei sollte eine schuleinheitliche Regelung angestrebt werden. Auch an Tagen mit Nachmittagsunterricht darf die Gesamtzahl von acht Schulstunden nicht über schritten werden. Nach der Mittagspause findet in den Klassen 5 bis 7 in der Regel kein Unterricht in Fächern mit Klassenarbeiten statt.
  • Nach der Mittagspause findet in den Klassen 5 bis 7 in der Regel kein Unterricht in Fächern mit Klassenarbeiten statt. Diese Regelung ist mit dem Stundenplan für das Schuljahr 2015/16 bereits umgesetzt worden.

  • Die Gesamtmenge von Unterrichtszeit und Hausaufgaben wird begrenzt.
  • Das Woeste-Gymnasium ist eine gebundene Ganztagsschule, in deren Rahmenkonzept die gesetzlichen Vorgaben für gebundene Ganztagsschulen eingehalten und (in Berücksichtigung der gesellschaftlichen Struktur der Hemeraner Bevölkerung) die obligaten Präsenzzeiten minimiert werden.
  • Das Hausaufgabenkonzept begrenzt den Umfang der Hausaufgaben auf das pädagogisch vertretbare Minimum, ohne zentrale Ziele („Selbständigkeit“, ...) des gymnasialen Kompetenzerwerbs  zu diskreditieren.
Anlage 4

→ Rahmen­konzept für den gebundenen Ganztag
  • Das Land ermöglicht neben den gebundenen Ganztagsschulen auch offenere Formen des Ganztags - zum Beispiel in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendverbände, Sport, Kultur und andere Träger der Jugendhilfe), deren Gestaltung die Strukturen und Eigenheiten der außerschulischen Partner einbeziehen.
  • Der gebundene Ganztag des Woeste-Gymnasiums ist so gestaltet, dass ein möglichst großer „offener Bereich“ entsteht.
  • Dieser Bereich wird genutzt durch Kooperationen mit
    • Musikschule
    • Sportvereinen

  • Ziel ist es dabei auch, Hausaufgaben durch schulinterne Lernzeiten zu verringern.
  • siehe Kommentare zu Handlungsfeld 2

  • Auch an Ganztagsgymnasien sollten Schülerinnen und Schüler an ein bis zwei Nachmittagen pro Woche keinen Pflichtunterricht haben, damit sie andere, auch außerschulische Angebote wahrnehmen können.
  • Diese Empfehlung wird am Woeste-Gymnasium bereits seit Einführung des gebundenen Ganztags umgesetzt: Am Dienstag und am Freitag endet der Unterricht in der Sekundarstufe I um 13:10 Uhr nach der 6. Unterrichtsstunde.

  • Die Schulaufsicht sorgt dafür, dass die Vorgabe, in Ganztagsschulen Hausaufgaben durch Lernzeiten weitestgehend abzulösen, in den Schulen umgesetzt wird.
  • Das Woeste-Gymnasium wird im Dialog mit der Schulaufsicht die Überzeugung vertreten, dass diese Ablösung zwei Intentionen zuwider läuft:
    • Erwerb zentraler gymnasialer Kompetenzen
    • Einengung der freien Disposition von Zeiten für außerschulische Aktivitäten

  • Das Schulministerium macht die in „Ganz In“ und in „Lernpotenziale“ erprobten Konzepte über Schulleitungs­besprechungen, Fortbildung etc. in allen Gymnasien bekannt.


  • Das Land regt an, beispielsweise über die Regionalen Bildungsnetzwerke, die  Kooperation von Schulen mit gemeinnützigen außerschulischen Partnern zu intensivieren, auch im Hinblick auf räumliche und zeitliche Abstimmungen (z.B. Festlegung freier Nachmittage).


  • Die außerschulischen Partner aus den Bereichen Kultur, Sport, Jugendarbeit etc. gestalten den Prozess vor Ort kooperativ und aktiv mit. Dabei steht für Schulen und außerschulische Bildungsträger das Ziel im Mittelpunkt, allen Schülerinnen und Schülern ihre jeweils individuellen Bildungswünsche zu ermöglichen.
  • Es ist wünschenswert, dass die außerschulischen Partner die Klagemauer verlassen und aktiv auf die Schulen zwecks Entwicklung und Ausgestaltung von Kooperationen zugehen.
  • In Hemer hat der Schachverein beispielhaft gezeigt, wie „Win-Win“-Lösungen erzielt werden können.

Konsequenz zum Handlungsbereich „Nachmittagsunterricht, außerschulische Angebote“:

  • Keine

Abweichende Meinungen?

  • s.o. zum Thema „Lernzeiten“

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7. Empfehlung: In den Schulen wird eine neue „Anerkennungskultur“ etabliert

  • Es werden Möglichkeiten zu einer stärkeren Anerkennung außerschulischer Leistungen, zumindest im Wahlpflichtbereich und im AG-Bereich aufgezeigt.
  • ?

  • Das Land macht Vorgaben für eine großzügigere Praxis der Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht für ehrenamtliches Engagement, z.B. als Jugendleiterin oder Jugendleiter, oder kulturelle und sportliche Aktivitäten. Dazu gehören z.B. besondere Aktivitäten in Jugendverbänden, im Jugendorchester, im Leistungssport, aber auch in der Breitenförderung im Vorfeld von Spitzenleistungen, u.a. über „Drehtürmodelle“.
  • Solche Vorgaben würden die bereits jetzt existierende großzügige Praxis des Einbaus und der Nutzung von „Drehtüren“ am Woeste-Gymnasium auf eine justitiable Grundlage stellen.

  • Das Schulministerium veröffentlicht gemeinsam mit den gemeinnützigen Verbänden der Musikschulen, des Vereinssports und der Jugendarbeit gute Beispiele der Anerkennung außerschulischer Leistungen (z.B. auf Zeugnissen) …


  • Das Schulministerium macht gute Praxisbeispiele über Schulleitungsdienstbesprechungen, Fortbildung etc. bekannt.


  • Das Schulministerium bzw. die Schulaufsicht bietet Tagungen zu dieser Thematik an. Die Verbände aus Sport, Kultur und Jugendarbeit werden eingeladen, sich zu beteiligen.


Konsequenz zum Handlungsbereich „Schulische Anerkennungskultur“:

  • Keine

Abweichende Meinungen?

  • Keine

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8. Empfehlung: Bestehende schulinterne Lehrpläne erneut überprüfen

  • Im Rahmen der laufenden Erarbeitungen schulinterner Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe sollen auch die schulinternen Lehrpläne für die Sekundarstufe I überprüft bzw. ggf. neu erarbeitet werden.
  • Direkt vor der Einführung der neuen Kernlehrpläne für die Oberstufe sind am Woeste-Gymnasium im Schuljahr 2012/13 die schulinternen Lehrpläne für die Sekundarstufe I einer erneuten Revision unterzogen worden.
  • Im laufenden Schuljahr 2015/16 werden die Arbeiten an den schulinternen Lehrplänen für die gymnasiale Oberstufe (vorläufig) abgeschlossen.
  • Im folgenden Schuljahr 2016/17 könnten die schulinternen Lehrpläne für die Sekundarstufe I wieder den Arbeitsschwerpunkt der Fachgruppen bilden.

  • Insbesondere sollen Kürzungsmöglichkeiten in der Sekundarstufe I und Synergieeffekte genutzt werden.
  • Bei allen Kürzungsanstrengungen ist zu vermeiden, dass der Unterricht die für die Oberstufe erforderliche Handlungsfähigkeit der Schüler nur unzureichend ausbildet.
  • Beispielsweise müssen Schüler im Fach Mathematik eine gesicherte Handlungsfähigkeit in den Inhaltsfeldern Algebra, Geometrie und Funktionen vor dem Eintritt in die Oberstufe ausgebildet haben; eine Reduktion der Kenntnisse auf bloßes Orientierungswissen ist strikt abzulehnen.

  • MSW und Qualitäts- und Unterstützungs-Agentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) überarbeiten die jetzigen bereits im Internet eingestellten schulinternen Beispielcurricula, indem weitere Möglichkeiten und Alternativen lehrplankonformer Reduzierungen inhaltlicher Ausdifferenzierungen dargestellt werden.


  • Gegenüber den Schulen wird verdeutlicht, dass diese Beispielcurricula auch mit notwendigen schulspezifischen Modifikationen von den Schulen übernommen werden können.


Konsequenz zum Handlungsbereich „Hauscurricula“:


Abweichende Meinungen?

  • Abweichende Meinung des Schulleiters des Woeste-Gymnasiums
    • Bei der Erstellung von Curricula werden häufig „intentionale Wolken“ produziert, die den Blick auf das tatsächlich Machbare vernebeln.
    • Die Ursache liegt darin, dass bei der Sequentialisierung von Vorhaben in der Regel nicht respektiert wird, dass jede einzelne Unterrichtsstunde immer nur ein einziges konkretes Schwerpunktziel, ein einziges „zentrales Ziel“ hinsichtlich des Kompetenzerwerbs nachhaltig bedienen kann, auch wenn sie möglicherweise weitere intentionale Aspekte im Nebeneffekt einbezieht.
    • Beispiel-Curricula sind daher nur dann wirklich beispielgebend, wenn sie valide Sequentialisierungen aufzeigen, bei denen klar erkennbar ist, dass durchschnittlich kompetente Lehrkräfte über die Durchführung der einzelnen Unterrichtsstunden bei durchschnittlich begabten Schülern den angestrebten nachhaltigen Kompetenzerwerb hervorrufen können, der den Vorhaben zugeschrieben worden ist.
    • Bei einer in dieser Weise ehrlichen Analyse wird sich in der Regel zeigen, dass die Zuschreibungen hinsichtlich des nachhaltigen Kompetenzgewinns, der mit den einzelnen Unterrichtsvorhaben angestrebt wird, aufgrund der zu geringen Unterrichtszeit, die für die Vorhaben zur Verfügung steht, völlig überzogen ist.
    • Darüber hinaus fehlt in der Regel die Einplanung von Unterrichtszeit für Wiederholung, Festigung, Vertiefung, Absicherung und Ausbau.


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9. Empfehlung: Gestaltungsmöglichkeiten in der Oberstufe stärker nutzen

  • Die Schulen achten mit Blick auf die zeitliche Belastung von Schülerinnen und Schülern auf eine ausgewogene Balance zwischen einem breiten Angebot an Wahlmöglichkeiten und der Planung kompakter Stundenpläne.
  • Das Problem ist am Woeste-Gymnasium durch das vom Oberstufenkoordinator entwickelte Konzept eines „Blockungsrahmenmodells“ in vorbildlicher Weise gelöst: Der gesamte Oberstufenunterricht, von der Stufe EF bis zur Stufe Q2, findet ausnahmslos, das heißt, auch unter Einschluss des Faches Sport, innerhalb der ersten acht Unterrichtsstunden in der Zeit von 07:50 Uhr bis 14:55 Uhr statt.

  • Nicht alle im Rahmen der Belegverpflichtung (34 Wochenstunden) zu wählenden Grundkurse sind für die Zulassung zur Abiturprüfung relevant. Statt Grundkurse in weiteren Fächern zu belegen, soll insbesondere in der Einführungsphase und im zweiten Jahr der Qualifikationsphase die stärkere Nutzung von Vertiefungskursen – auch als Element der individuellen Förderung – empfohlen werden (Die Neuausrichtung wird durch das MSW publiziert).
  • Diese Anregungen aufgreifend, sind am Woeste-Gymnasium bereits für das laufende Schuljahr thematisch akzentuierte Vertiefungskurse entwickelt worden:
    • Vertiefungskurs „Physikalische Mathematik“ in der Stufe EF zur Unterstützung der Anwahl von Physikkursen in der Q-Phase.
    • Vertiefungskurs „Ökonomisches Englisch“ oder „Politisches Englisch“ zur Unterstützung der Wahl eines bilingualen Kurses im Fach Sozialwissenschaften

  • Verstärkte Bewerbung der Projektkurse auch im Hinblick auf Entlastung von der Facharbeit und die Besondere Lernleistung.
  • Projektkurse in der Fachkombination „Kunst/Deutsch“ oder „Kunst/Geschichte“ wurden in den vergangenen Jahren  bereits erprobt.
  • Das Feld wird zukünftig weiter sondiert.

  • Anerkennung außerunterrichtlicher Qualifikationen durch verstärkte Bewerbung der Besonderen Lernleistung als 5. Abiturfach - auch hinsichtlich der Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern.


  • Die individuelle Planung und Begleitung der Schullaufbahnen durch die Mittelstufen- und Oberstufenkoordinatoren wird intensiviert und ein stärkeres Übergabe-Management zwischen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II etabliert.
  • Das Übergabe-Management hat zur Einführung von von Vorbereitungskursen für Realschüler und Unterstützungskursen von Seiteneinsteigern von der Realschule im Fach Mathematik geführt.

  • Die Schulkonferenzen beschließen ein Hausaufgabenkonzept für die gymnasiale Oberstufe, das eine Balance zwischen Anspruch und Entlastung ermöglicht. Das MSW macht Beispiele guter Praxis bekannt.
  • Das Woeste-Gymnasium wird sich, nachdem bereits die Volumenfrage für die Sekundarstufe I in befriedigender Weise geklärt ist, im Schuljahr 2015/16 zunächst der Entwicklung von Qualitätskriterien für Hausaufgaben widmen.
  • Im folgenden Schuljahr 2016/17 kann die Entwicklung eines Hausaufgabenkonzepts für die Oberstufe auf den Ergebnisses der Qualitätsdiskussion aufsetzen.

Konsequenz zum Handlungsbereich „Oberstufe“:

  • s.o.

Abweichende Meinungen?

  • Keine

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10. Empfehlung: Wirksamkeit der Maßnahmen sichern und evaluieren

  • Das MSW überarbeitet Erlasse und Rechtsverordnungen und macht diese über Publikationen, z.B. Informationsbroschüren,  Schulleiter-dienstbesprechungen etc. bekannt.
Kein Handlungsfeld der Schule

  • Die Schulaufsicht bildet regionale Qualitätszirkel, um einen Erfahrungsaustausch der Schulen zu unterstützen.

  • QUA-LiS erarbeitet Unterstützungsmaterialien, die Beispiele guter Praxis bekannt machen. Hierzu wird insbesondere auch das Online-Unterstützungsportal zum Referenzrahmen Schulqualität genutzt.

  • Bei der Erarbeitung von Handreichungen/Leitlinien für die Schulen durch das MSW, die grundsätzlicher Art sind, werden neben Lehrerverbänden auch Elternverbände und die LandesschülerInnenvertretung einbezogen.

  • Das MSW lädt die am Runden Tisch beteiligten Verbände nach einem Jahr zu einem Erfahrungsaustausch über die erfolgten Maßnahmen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ein.

  • Außerschulische Partner machen ihrerseits Beispiele gelungener Kooperation und Zusammenarbeit bekannt.

  • Die außerschulischen Partner treten vor Ort in eigener Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen ein.


Anmerkung

In Zusammenarbeit zwischen MSW, Schulaufsicht, QUA-LiS und unter wissenschaftlicher Begleitung werden „Gelingensbedingungen“ einer positiven Weiterentwicklung eines achtjährigen Bildungsgangs an Gymnasien exemplarisch untersucht. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
  • Wahrnehmung der gymnasialen Schulzeitverkürzung durch alle am Schulleben beteiligten Akteure
  • Förderliche bzw. hinderliche Faktoren bzw. Faktorenkonstellationen (z.B. einzelschulische Organisationsstrukturen, fachspezifische Bedarfe, individuelle Einstellungen)
  • Nutzung unterschiedlicher Gestaltungsansätze und -strategien durch die Gymnasien
  • Kennzeichen und Merkmale erfolgreicher G8-Gestaltungsprozesse 
  • Strukturelle Stützung positiver Entwicklungsstrategien durch bildungspolitische Maßnahmen
Nach: Empfehlungen des „Runden Tisches zu G8 / G9“ an die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen vom 3.November 2014, S. 11 - 18



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 31.08.2015