18.04.2020

Schrittweise Wiedereröffnung der Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch generelle Beschlüsse über die Wiedereröffnung der Schulen gefasst haben und nachdem das NRW-Schulministerium am Donnerstag die Einzelheiten für den Ablauf in unserem Bundesland bekannt gegeben hat, konnten wir am Freitag uns auf örtlicher Ebene in Konferenzen mit dem Schulträger und den anderen weiterführenden Schulen sowie in der Erweiterten Schulleitung unseres Gymnasium abstimmen und beraten, wie der Ablauf bei uns gestaltet werden soll. Hier dazu die ersten und wichtigsten Informationen.

Schrittweise Öffnung der Schulen
  • Am Montag, dem 20.04.2020, öffnet das Gymnasium die Türen zunächst für das Lehrpersonal, damit die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen für die anstehende Präsenzbeschulung getroffen werden können.
  • Am Donnerstag, dem 23.04.2020, wird die Schule für die Abiturienten geöffnet, damit diese durch ihre Kursleiter adäquat auf das Zentralabitur im 1.-3. Abiturfach und die mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach vorbereitet werden können.
  • Für alle weiteren Jahrgänge des Gymnasiums sind in Nordrhein-Westfalen noch keine endgültigen Festlegungen erfolgt. In der Bund-Länder-Vereinbarung sind die "qualifikationsrelevanten Jahrgänge" als prioritär eingestuft worden.
Prüfungsvorbereitung der Abiturienten
  • Nach den ministeriellen Vorgaben wird es für die Abiturienten keinen normalen Unterricht nach Stundenplan geben, sondern ein Angebot für die Prüfungsvorbereitung. Dieses Angebot richtet sich in den Leistungskursen an alle Kursteilnehmer, in den Grundkursen nur an die Schüler, die im entsprechenden Fach die schriftliche oder mündliche Abiturprüfung ablegen.
  • Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung ist freiwillig. Sollte ein Schüler das Angebot nicht wahrnehmen können oder wollen, so ist er jedoch verpflichtet, dies im Vorfeld schriftlich per E-Mail dem Kursleiter, dem Oberstufenkoordinator und dem Sekretariat bekannt zu geben.
  • Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Lerngruppen mit kleiner Teilnehmerzahl, mit maximalem Abstand im Kursraum auf zugewiesenen Plätzen und unter strenger Beachtung sämtlicher Hygienevorschriften stattfinden. Die Abiturienten werden zu Beginn der nächsten Woche einen genauen Zeit- und Raumplan und detaillierte Hinweise für das Verhalten im Schulgebäude erhalten, um das Ansteckungsrisiko für Schüler und Lehrpersonal auf ein Minimum zu reduzieren.
Distanzlernen für die Stufen 5 bis Q1
  • Bis auf Weiteres wird das E-Learning fortgesetzt, wie es bereits vor den Osterferien praktiziert wurde. Die Aufgaben für die Lerngruppen erscheinen auf der Homepage unter "Service", die Materialdistribution erfolgt in der Regel über unsere schuleigene Plattform ("Woeste-Fundus"). Besonders in den höheren Jahrgängen wird verstärkt über "virtuelle Klassenräume" oder Videokonferenzen unterrichtet.
  • Die Umfrage zum Online-Lernen, an der sich 350 Familien beteiligt haben, wurde umfassend ausgewertet. Ziel ist es, durch optimierte Verfahren den Kindern einen guten Lernfortschritt und einen möglichst problemlosen Einstieg beim Wiederbeginn des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
  • Gleichzeitig wird weiterhin, zumal bei den jüngeren Kindern, das Gelingen des Distanzlernens entscheidend von der Unterstützung im Elternhaus abhängig sein.
Aussetzung der Versetzungsordnung
  • Da nicht mehr damit zu rechnen ist, dass vor den Sommerferien noch ein vollständiger Unterricht nach Stundenplan erteilt werden kann, sind die Versetzungsregelungen für die Jahrgänge, in denen keine Schulabschlüsse erworben werden, aufgehoben. Schüler gehen in diesen Fällen generell in den nächsten Jahrgang über.
  • Von besonderem Gewicht ist die Entscheidung des Schulministeriums, auch die Laufbahnentscheidung am Ende der Erprobungsstufe auszusetzen. Vor dem Hintergrund eines allenfalls eingeschränkten Unterrichtsangebots sollen keine Entscheidungen der Klassenkonferenz über einen Wechsel des Bildungsgangs – und damit verbunden der Schulform – getroffen werden.
  • Ein freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres ist jedoch möglich. Es wird in diesem Falle nicht als "Sitzenbleiben" gewertet.
Weitere Detailregelungen
  • Zu vielen weiteren Detailregelungen verweisen wir auf die Internet-Seiten des Schulministeriums, die wir auf der Startseite unserer Homepage verlinkt haben. Dies betrifft beispielsweise die Regelungen zur Notbetreuung, psychologische Betreuungsangebote, Klassenfahrten, Kostenerstattungen und vieles mehr.
  • Viele andere Dinge sind noch nicht abschließend geregelt. Darunter fällt eine mögliche Reduzierung der Klassenarbeiten und Klausuren, eventuelle Sonderregelungen für die Leistungsbewertung am Ende der Einführungsphase (EF) und am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Q1), der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) und der Fachhochschulreife (FHR).
Ich hoffe, Ihnen zunächst einmal in den wichtigsten Fragen ein wenig Klarheit verschafft zu haben. Sobald weitere relevante Informationen vorliegen, werden wir diese natürlich umgehend über die gewohnten Kanäle an Sie weiterleiten.

Einen herzlichen Gruß,
Ihr Jörg Trelenberg



Letzte Änderung: 18.04.2020