Information für Schüler und Eltern

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
OStD Prof. Dr. Jörg Trelenberg
Albert-Schweitzer-Straße 1
58675 Hemer
schulleitung@woeste.org
sekretariat@woeste.org

Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
StD Michael Fischotter
Albert-Schweitzer-Straße 1
58675 Hemer
schulleitung@woeste.org
sekretariat@woeste.org

Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:
StR Steffen Fuhrbach
Behördlicher Datenschutzbeauftragter an Schulen des Märkischen Kreises
Straße: Heedfelderstr. 45
Postleitzahl: 58509
Ort: Lüdenscheid
Telefon: 0151 / 61259202
s.fuhrbach@maerkischer-kreis.de
www.maerkischer-kreis.de/jugend-bildung/Lehrer-/Schueler- /Elterninfos/Infos_fuer_Lehrer/datenschutz.php
   
Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
poststelle@ldi.nrw.de
www.ldi.nrw.de

Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind: Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de). Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an
  • eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I
  • eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I
  • die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege: § 8 VO DV I
  • Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG
Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

- entfällt -

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.

Rechte der Betroffenen

Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15, 16, 17 und 18 EU-DSGVO gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutzrecht verstößt.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

Quelle der Daten

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von
  • einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7 VO DV I
  • von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG.




Letzte Änderung: 30.01.2019